AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der net7 GmbH

1.             Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen, sowie für alle Verträge zwischen der net7 GmbH, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien unter FN 588883 f, mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Davidgasse 85-89, 1100 Wien, („net7“) und ihren Vertragspartnern („Vertragspartner“).

Vom Geltungsbereich der AGB umfasst sind insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Photovoltaik und Sonnenenergiegewinnung sowie der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art.

Net7 erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese AGB sind Bestandteil jedes von net7 geschlossenen Vertrages soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Diese AGB sind auch dann verbindlich, wenn entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich abgelehnt werden. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Vertragspartner diese AGB an, auch soweit sie seinen eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen.

Sämtliche angeschlossenen Anlagen sind integraler Bestandteil dieser AGB.

Für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) gelten diese AGB, sofern ihnen nicht zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegenstehen.

2.             Angebot

Die Angebote von net7 sind zur Gänze – auch für Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben – freibleibend und unverbindlich.

  • Annahme

Bestellungen des Vertragspartners werden erst durch von net7 bestätigte Annahme (schriftliche Auftragsbestätigung) angenommen. Net7 ist berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen oder ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.             Kostenvoranschlag

3.1.

Wird im Auftrag des Vertragspartners ein Kostenvoranschlag erstellt, so werden die dadurch entstandenen Kosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob ein nachfolgender Auftrag an net7 erteilt wird. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen.

4.             Lieferung und Versand

  • Lieferung / Selbstabholung

Bei einer Bestellung kann der Vertragspartner zwischen der Lieferung an eine von ihm genannte Adresse oder der Selbstabholung wählen. Die Lieferung erfolgt im Versandweg – je nach Beschaffenheit der Ware – entweder per Paktdienst oder per Spedition („Lieferung mit Zustellung“). Die Lieferung mit Zustellung beinhaltet nicht das Vertragen der Waren. Die Lieferung per Spedition erfolgt bis zur Bordsteinkante. 

Wählt der Vertragspartner die Selbstabholung können zusätzliche Kosten für Verpackungsmaterial oder spezielle Verladung anfallen. Net7 stellt die jeweilige Ware an ihrem Sitz oder einem von net7 genutzten Lager gemäß Auftragsbestätigung („Abholort“) zur Selbstabholung zur Verfügung und es obliegt dem Vertragspartner, die Ware auf eigene Kosten und Risiko zu verladen und abzutransportieren. Der jeweilige Abholort sowie etwaig zusätzlich anfallende Kosten werden in der schriftlichen Auftragsbestätigung explizit ausgewiesen.

  • Liefertermine

Die Angabe von Lieferterminen ist unverbindlich. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von net7 ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ bezeichnet und bestätigt wurden. Bei Selbstabholung der Waren ist der vereinbarte Abholtermin/Zeitraum zwingend pünktlich wahrzunehmen. Die Nichteinhaltung der Abholfrist berechtigt net7 zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn der Vertragspartner trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Ware nicht abholt. Wahlweise ist net7 bei Nichteinhaltung der Abholfrist zur Einlagerung der Waren und Verrechnung eines angemessenen Lagerzinses berechtigt. Sofern der Vertragspartner den Kaufpreis bereits an net7 bezahlt hat, wird die Rückzahlung über dasselbe Zahlungsmittel, das der Vertragspartner bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat veranlasst.

  • Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch net7, jedoch nicht vor Klärung aller für die Durchführung des Auftrages erforderlichen baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen, Fragen bzw. der Erbringung von Vorleistungen durch den Vertragspartner bzw. dem Eingang einer vom Vertragspartner zu erbringenden Anzahlung. Sofern net7 den Vertragspartner gegen Vorkasse beliefert, beginnt die angegebene Lieferfrist erst mit dem Eingang des Vorauskassabetrages. Nachträglich vom Vertragspartner gewünschte Änderungen haben eine Unterbrechung der Lieferzeit zur Folge. Nach Verständigung über die gewünschte Änderung beginnt die Frist erneut zu laufen.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Vertragsgegenstand das Lager bzw. Werk von net7 verlassen hat oder net7 die Lieferbereitschaft mitgeteilt hat und die Ware ohne Verschulden von net7 nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.

Soweit neben der Lieferung auch die Installation/Montage der Anlage vertraglich vereinbart ist, hat der Vertragspartner auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß durchgeführt werden kann. Der Vertragspartner gestattet net7 und/oder den von net7 beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Gebäude, soweit dies zur Leistungserbringung notwendig ist. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass ein für die Montage gegebenenfalls notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann.

Insbesondere sind vom Vertragspartner vor Beginn der Leistungsausführung die notwendigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, etwaige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert net7 zur Verfügung zu stellen.

Sämtliche Fristen und Termine verlängern sich um den Zeitraum, in dem net7 aufgrund von Montagebehinderungen in der Leistungserbringung beeinträchtigt ist. Hierdurch entstandene Zusatzaufwendungen sowie Nutzungsausfälle sind vom Vertragspartner zu tragen.

Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Vertragspartner erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn net7 trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Lieferung bzw. Leistung nicht durchführt. Die Lieferfrist kann durch vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie z.B. nicht rechtzeitige Belieferung durch unsere Lieferanten, dem gänzlichen Ausfall der Belieferung durch wesentliche Lieferanten, Fälle höherer Gewalt, Transportschäden, Unterbrechung von Lieferketten etc., um die Dauer der Hinderung verlängert werden.

Der Vertragspartner hat sofort nach Verständigung über die Bereitstellung der Waren für eine Abholung derselben zu sorgen bzw. net7 mit dem Versand zu beauftragen. Bei Annahmeverzug wird der Vertragspartner – vorbehaltlich net7 sonst zustehender Rechte – lagerzinspflichtig.

  • Teillieferungen

Teillieferungen können zwischen net7 und dem Vertragspartner vereinbart werden.

  • Lieferung auf Abruf

Bei Lieferung auf Abruf bestimmt der Vertragspartner den Zeitpunkt der Lieferung. Der Vertragspartner hat die Waren innerhalb der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Frist abzurufen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware – sofern schriftlich nicht Abweichendes vereinbart wurde – spätestens ein Jahr nach schriftlicher Auftragsbestätigung als abgerufen. Bei nicht fristgerechtem Abruf der Ware ist der Vertragspartner entsprechend Punkt 4.9. lagerzinspflichtig.

  • Betriebsstörungen

Betriebsstörungen aller Art bei net7 oder den Lieferanten von net7, Elementarereignisse, Streiks und sonstige von net7 nicht zu vertretende oder unvorhersehbare Umstände berechtigen net7 unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüche des Vertragspartners zur Verlängerung der Lieferfrist oder zur ganzen oder teilweisen Aufhebung des Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich net7 in Verzug befindet. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Ausnahme vom Rückgaberecht

Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sind vom Rückgaberecht ausgenommen. Der Vertragspartner kann sich daher nicht auf das Rückgaberecht berufen. Dies gilt nur insoweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.

5.             Preise / Entgelt

  • Preise

Die Preise von net7 verstehen sich in Euro und mangels besonderer Vereinbarung als Nettopreise, ohne Zinsen, Spesen, Transportkosten und ohne jegliche Nebenleistungen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen und wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sämtliche zusätzliche Aufwendungen, wie z.B. für Verpackung, Lagergebühr für auftragsbezogen bereitgestelltes, jedoch nicht abgeholtes Material, Verladung, Verzollung, Versand, Abgaben und Steuern oder Ähnliches, trägt der Vertragspartner. Wird die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so trägt die Kosten für die Lieferung sowie eine allenfalls vom Vertragspartner gewünschte Transportversicherung der Vertragspartner. Diese werden gesondert verrechnet.

  • Zahlungsmethoden

Net7 behält sich bei jeder Bestellung das Recht vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht. Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Zahlungen gelten an jenem Tag als geleistet, an dem net7 tatsächlich über sie verfügen kann.

Die von net7 in den Preislisten und Angeboten angeführten Preise sind freibleibend. Es werden die Preise gemäß der schriftlichen Auftragsbestätigung, unter Berücksichtigung der vereinbarten Basis und gegebenenfalls Mengen- oder Sonderrabatte verrechnet. Von net7 allenfalls eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit termingerechtem Eingang der vollständigen Zahlung bedingt.

  • Preisanpassungsklausel

Net7 ist berechtigt die vertraglich vereinbarten Preise anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 1% hinsichtlich (i) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (ii) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss (sohin der schriftlichen Auftragsbestätigung) eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern net7 sich nicht in Verzug befindet.

Bei Verbrauchern iSd KSchG erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts nur bei einzelvertraglicher Aushandlung. In diesem Fall, sind die vertraglichen Preise auch auf Antrag des Verbrauchers anzupassen; dies umfasst auch allfällige Preissenkungen.

  • Bearbeitungsgebühr

Net7 behält sich das Recht vor, bei einem geringen Bestellwert eine Bearbeitungsgebühr in angemessener, EUR 100,00 nicht übersteigender Höhe zu verlangen.

Bei Reparaturen, die nicht durchgeführt werden können, weil (i) der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte; (ii) der Vertragspartner den vereinbarten Termin versäumt hat oder (iii) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde, wird der entstandene Aufwand von net7 in Rechnung gestellt.

Für Leistungen, die im (Reparatur-) Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Vertragspartner angefordert und von net7 abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Ausmaß und Zeit zu einem angemessenen Entgelt verrechnet.

6.             Zahlungsbedingungen

  • Bonitätsprüfung

Net7 ist berechtigt, nach Abschluss des Vertrages eine Bonitätsprüfung des Vertragspartners durchzuführen. Nach erfolgter Bonitätsprüfung ist net7 berechtigt zu entscheiden, ob die Bezahlung seitens des Vertragspartners vor oder nach Vertragserfüllung durch net7 zu erfolgen hat.

  • Zahlungsfrist

Die von net7 gelegten Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt bzw. innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu bezahlen. Bei Zahlung per Vorkasse erfolgt Versand erst nach Eingang der Zahlung des Vertragspartners.

  • Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Vor vollständiger Zahlung, einschließlich Verzugszinsen und etwaiger Kosten, ist net7 zu einer weiteren Lieferung aus irgendeinem anderen Vertrag nicht verpflichtet.

7.             Verzugszinsen

  • Zahlungsverzug / Verzugszinsen

Wird der fällige Rechnungsbetrag nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist bezahlt, befindet sich der Vertragspartner ab dem darauffolgenden Tag in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist net7 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% für Verbraucher iSd KSchG und 9,2 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz für Unternehmer zu verrechnen. Wechsel und Schecks werden von uns nicht angenommen.

Ist der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist net7 berechtigt, unbeschadet sonstiger Rechte, zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist bzw. zum Aufschub der Erfüllung der eigenen Pflichten oder sonstiger Leistungen.

Darüber hinaus ist net7 berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche durch den schuldhaften Zahlungsverzug verursachten Schäden und Kosten, insbesondere Mahnspesen, Rechtsanwaltskosten etc., in Rechnung zu stellen. Zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sind wir ausdrücklich berechtigt.

8.             Gefahrtragung / Erfüllungsort

  • Gefahrtragung Verbraucher

Das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Ware geht bei Verträgen mit Verbrauchern mit Übergabe der Ware an den Vertragspartner oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten über. Hat der Vertragspartner selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von uns vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

  • Gefahrtragung Unternehmer

Bei Versendungen an Unternehmer, geht das Risiko mit Übergabe an den Abholenden, Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Ware von unserem Lager bzw. Werk, auf den Vertragspartner über.

Verzögert sich die Leistung infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, geht das Risiko am Tag der Mitteilung unserer Leistungsbereitschaft auf den Vertragspartner über.

  • Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz bzw die Lager von net7, ausgenommen davon sind von net7 an anderen Orten vereinbarungsgemäß zu verbauende, installierende oder zu reparierende Waren; hier ist Erfüllungsort, der Ort an dem verbaut, installiert oder repariert wird.

9.             Eigentumsvorbehalt

Die von net7 gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von net7. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Einbau, Verarbeitung oder Vermischung der Ware entstehende Erzeugnisse.

  • Versicherung

Solange net7 das Eigentum an den Lieferungen vorbehalten bleibt, hat der Vertragspartner die ihm gelieferten Erzeugnisse auf seine Kosten ausreichend gegen Verlust durch Diebstahl, Feuer, Wasser und ähnliche Fälle zu versichern und net7 solche Versicherungen auf Anforderung nachzuweisen.

  • Instandhaltung

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Vertragspartner den Vertragsgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Instandsetzungen sofort auf seine Kosten durch net7 ausführen zu lassen.

  • Weiterveräußerung

Solange net7 das Eigentum an den Lieferungen vorbehalten bleibt, ist eine Weiterveräußerung nur zulässig, wenn net7 diese rechtzeitig im Vorfeld unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts-) Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und net7 der Weiterveräußerung zugestimmt hat. Im Fall der Zustimmung durch net7 gilt die Kaufpreisforderung an net7 als abgetreten und ist net7 jederzeit befugt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

10.        Gewährleistung

Net7 gewährleistet die Mängelfreiheit ihrer Leistungen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Werden vom Vertragspartner Änderungen an den Produkten von net7 vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den originalen Spezifikationen entsprechen oder die Ware unsachgemäß gehandhabt, so entfällt jede Gewährleistung von net7, soweit ein Mangel hierauf zurückzuführen ist.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind die natürliche Abnutzung und Alterung der Anlage. Weiters sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen Mängel, die durch die ungemäße Installation bzw. Montage der Anlage durch den Vertragspartner oder einem von ihm beauftragter Dritten, durch Beschädigung oder falsche Bedienung durch den Vertragspartner, durch höhere Gewalt, durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, durch nicht bestimmungsgemäßen bzw. nachlässigen Gebrauch, durch Verschmutzung sowie durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden.

Weiters leistet net7  keine Gewähr für die Statik des Daches oder einer Eigenkonstruktion für die Anlage. Es obliegt dem Vertragspartner entsprechend einen Statiker hinzuzuziehen.

Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behält sich net7 vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, hat dieser zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Net7 trägt im Falle der Nacherfüllung die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil sich der Vertragsgegenstand an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Erst wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen oder unzumutbar sein sollte und es sich nicht nur um unerhebliche Mängel handelt, ist der Vertragspartner nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zur Wandlung oder zur Preisminderung berechtigt. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

Die Kosten für eine etwaige Demontage der Anlage, der Rücksendung sowie dem neuerlichen Versand bzw. der neuerlichen Montage trägt der Vertragspartner.

Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen, beim Fehlen garantierter Eigenschaften, bei Übernahme von Beschaffungsrisiken sowie bei Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

  • Wartung / Instandhaltung

Der Vertragspartner darf die Anlage während der Gewährleistungsfrist nur durch eine qualifizierte Fachfirma warten und Instand halten. Der Vertragspartner stellt sicher, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Anlagenkomponenten haben.

  • Rügepflicht für Unternehmer (gilt nicht für Verbraucher)

Der Vertragspartner hat die gelieferte Ware bzw. erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung schriftlich zu rügen, anderenfalls gilt die Lieferung als geprüft und anerkannt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

Wird festgestellt, dass die Mängelrüge unberechtigt war, wird der Vertragspartner schriftlich von net7 verständigt, dass er binnen vier Wochen ab Zugang dieser Mitteilung den Liefergegenstand bei net7 abholen kann oder er net7 mitzuteilen hat, ob ihm der Liefergegenstand zurückgesendet oder repariert werden soll. Die Kosten für den Versand und die Reparatur hat dabei der Vertragspartner zu tragen. Sollte net7 innerhalb der gesetzten Frist keine Nachricht erhalten, ist net7 berechtigt, den Gegenstand auf Kosten des Vertragspartners zu verschrotten.

Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Ansprüche wegen Mängel verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Für Rechtsmängel gilt Entsprechendes. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen, beim Fehlen garantierter Eigenschaften, bei Übernahme von Beschaffungsrisiken sowie bei Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11.        Schadenersatz / Haftung

  • Haftungsausschluss

Schadenersatzansprüche des Vertragspartners aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschäden, unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von net7 beruhen. Im Fall der Haftung ist net7 zur lastenfreien Instandsetzung verpflichtet. Ist diese unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohem Kostenaufwand verbunden, wird der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von net7 entsprechend.

Ansprüche auf Ersatz von Schäden aller Art, die infolge unsachgemäßer Behandlung, Veränderung, Montage und/oder Bedienung des Liefergegenstandes durch den Vertragspartner entstanden sind, sind ausgeschlossen. Insbesondere hat der Vertragspartner eventuelle Schäden an seinem Gebäude, die durch die Installation und die nachfolgende Nutzung einer Anlage entstehen können, etwa durch Verringerung der Belastungs- und Tragfestigkeit (zB Schneelast, etc.), selbst zu tragen, eine diesbezügliche Haftung unsererseits ist jedenfalls ausgeschlossen.

  • Haftungsbegrenzung

Im Übrigen wird die Haftung gegenüber dem unternehmerischen Vertragspartner – aus welchem Rechtsgrund auch immer – für jeden Geschäftsfall mit der Höhe der jeweiligen Auftragssumme des konkreten Geschäftsfalles begrenzt.

12.        Datenschutz

12.1      Zwecke der Datenverarbeitung

Im Rahmen der Unternehmenstätigkeit von net7, werden personenbezogene Daten zum Zweck der Erfüllung eines mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages oder der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, soweit hierfür erforderlich (Artikel 6 Abs 1 lit b DSGVO) verarbeitet. Darüber hinaus verarbeitet net7 personenbezogene Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen von net7 (Artikel 6 Abs 1 lit f DSGVO) oder mit der Einwilligung des Vertragspartners (Artikel 6 Abs 1 lit a DSGVO).

Die Bereitstellung gewisser personenbezogener Daten sind im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von net7 gegenüber seinen Vertragspartnern (wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Banken) notwendig. Sollten die Betroffenen für die Erfüllung dieser Plichten notwenigen personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, so kann eine ordnungsgemäße Geschäftsbeziehung nicht gewährleitet werden.

12.2      Datenschutzerklärung

Für Details bezüglich dessen, wie net7 Cookies einsetzt, welche Informationen gesammelt werden, wie und zu welchem Zweck Informationen des Vertragspartners verwendet und unter welchen Umständen Informationen offengelegt werden, können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen. Diese ist unter [https://shop.net7.at/pages/datenschutz] abrufbar.

13.        Änderung der AGB

13.1  

Net7 behält sich das Recht vor, diese AGB sowie auch die Dokumente, auf die in den AGB verwiesen wird, jederzeit abzuändern. Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf Änderungen der AGB wird der Vertragspartner gesondert hingewiesen. Änderungen werden wirksam, wenn der Vertragspartner nicht binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Net7 wird den Vertragspartner in der Änderungsmitteilung darauf hinweisen, welche Wirkung sein Schweigen hat. Im Fall des Widerspruchs gelten die alten AGB bis zum Ablauf des abgeschlossenen Vertrags weiter.

14.        Salvatorische Klausel (gilt nicht für Verbraucher)

14.1  

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung jenes Inhalts zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15.        Anwendbares Recht / Gerichtsstand

15.1           Anwendbares Recht

Für alle Lieferungen im In- und Ausland mit inländischen und ausländischen Vertragspartnern gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Heimatstaates des Verbrauchers bleiben hiervon unberührt.

15.2           Gerichtsstand Unternehmer

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Net7 hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

15.3           Gerichtsstand Verbraucher

Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.

16.        Verbraucher-Streitbeilegungsverfahren

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Die OS-Plattform ist unter dem folgenden Link abrufbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Net7 ist nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

17.        Sonstige Bestimmungen

17.1      Schriftform

Es wird vereinbart, dass alle das Vertragsverhältnis zwischen uns betreffenden Mitteilungen und Erklärungen nur dann gültig sind, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenabreden bleiben unberücksichtigt. Änderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen zwischen dem Vertragspartner und net7 bedürfen der Schriftform. Dies betrifft auch ein Abgehen von diesem Schriftlichkeitserfordernis.

17.2      Mitteilungen

Alle Mitteilungen bzw. Erklärungen an net7 sind zu richten an:

net7 GmbH

Davidgasse 85-89
1100 Wien
Österreich

Tel.: +43 1 6003000  

E-Mail: office@net7.at

18.        Anlagen           

Anlage ./1          Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Anlage ./2           Muster-Widerrufsformular

 


Anlage ./1

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

  1. Widerrufsrecht

Als Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Der Vertragsschluss kommt an dem Tag zustande, an dem wir nach Ihrer erfolgreichen Buchung/Kaufs eine Bestätigungs-E-Mail an Sie gesendet haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, vom Vertrag zurückzutreten, informieren. Für den Rücktritt vom Vertrag können Sie das in Anlage ./2 beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

  1. Ausnahme des Widerrufrechtes

Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, sind vom Widerrufsrecht gemäß Punkt 1. ausgenommen und kann sich der Verbraucher nicht auf das Widerrufsrecht berufen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird.

  1. Folgen des Rücktrittes

Wenn Sie vom geschlossenen Vertrag zurücktreten, haben wir geleistete Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Rücktritt dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Sofern Sie die Zahlung als Banküberweisung getätigt haben, teilen Sie uns bitte Ihre Kontodaten mit, da wir auf dem Kontoauszug nur einen Teil Ihrer Kontodaten sehen können.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Rückversand der Ware hat über einen, dem Wert des Produktes entsprechenden, versicherten Transport zu erfolgen. Die Kosten einer Rücksendung per Spedition (bei nicht paketfähigen Produkten) betragen je nach Spedition, Gewicht und Entfernung mindestens EUR 10,00. Genaue Preisauskünfte geben wir, auf Anfrage, gerne vor dem Kauf bekannt, da diese von Entfernung, Gewicht und Transportbeschaffenheit abhängig sind. Bitte schicken Sie den Artikel in der Originalverpackung an uns zurück.

Anlage ./2

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es an folgende Adresse zurück:

An die

net7 GmbH

Davidgasse 85-89

A-1100 Wien

oder per E-Mail an die

E-Mail: office@net7.at

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir [*] den von mir/uns [*] abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung [*]

  • Bestellt am [*]/erhalten am [*]
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (ausschließlich bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

*Unzutreffendes ist zu streichen.